Sonntag, 20. Juli 2014

Ein hungriger Bauch spielt nicht mehr!


Deutschland hat vor kurzem vom oberösterreichischen Unternehmen "Rosenbauer" satte 78 Stück an Wasserwerfern gekauft. Für die deutschsprachige Presse war das einzig Berichtenswerte an der Sache, daß diese Wasserwerfer durch den testweisen Beschuß mit Tennisbällen leichte Schäden an den Fenstern davontrugen - zur Belustigung der Leser. Kaum ein Medium setzte sich hingegen mit der Frage auseinander, WESHALB Deutschland den Ankauf von 78 neuen Wasserwerfern getätigt hat.

Während der Abblenkung der Massen durch die Fußball-WM wurde klammheimlich der Artikel 222 des Vertrages von Lissabon durch den EU-Ministerrat gewunken. Ein brillianter Schachzug, denn kaum ein Printmedium oder gar ein Fernsehsender griffen das brisante Thema auf.
Europa rüstet sich gegen die eigene Bevölkerung. Man scheint offenbar Unruhen zu befürchten, die durch bevorstehende Wirtschafts- und Politikkrisen hervorgerufen werden könnten.

Der Artikel 222 des Vertrages von Lissabon besagt:

(1) Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, um


a) - terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden;


- die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen;


- im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen;

b) im Falle einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen.
(2) Ist ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen, so leisten die anderen Mitgliedstaaten ihm auf Ersuchen seiner politischen Organe Unterstützung. Zu diesem Zweck sprechen die Mitgliedstaaten sich im Rat ab.
(3) Die Einzelheiten für die Anwendung dieser Solidaritätsklausel durch die Union werden durch einen Beschluss festgelegt, den der Rat aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik erlässt. Hat dieser Beschluss Auswirkungen im Bereich der Verteidigung, so beschließt der Rat nach Artikel 31 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union. Das Europäische Parlament wird darüber unterrichtet.
Für die Zwecke dieses Absatzes unterstützen den Rat unbeschadet des Artikels 240 das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, das sich hierbei auf die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik entwickelten Strukturen stützt, sowie der Ausschuss nach Artikel 71, die dem Rat gegebenenfalls gemeinsame Stellungnahmen vorlegen.
(4) Damit die Union und ihre Mitgliedstaaten auf effiziente Weise tätig werden können, nimmt der Europäische Rat regelmäßig eine Einschätzung der Bedrohungen vor, denen die Union ausgesetzt ist.

Durch die Solidaritätsklausel wird es künftig möglich sein, daß EU-Mitgliedsländer zur Bekämpfung von staatsinternen Aufständen bzw. durch von Menschen verursache Bedrohungsszenarien militärische Hilfe von anderen Mitgliedsländern einfordern können.
Zur Einschätzung der Bedrohungssituation wird die EU vermutlich den Ermittlungen des europäischen Geheimdienstes INT-CEN, der im Jahr 2011 ins Leben gerufen wurde, mehr Gewicht verleihen.
Linktipp: EU-INTCEN auf Wikipedia
Ich sage: wir werden alle eingelullt mit Brot und Spielen. Aber offenbar haben unsere Regierenden zusehends Angst, daß Brot irgendwann nicht mehr ausreichend zur Verfügung sein wird und, daß das Volk dann keine Lust mehr hat sich mit Spielen abzulenken. Nach dem Motto: ein hungriger Bauch spielt nicht mehr.

In Deutschland wurde unterdessen um 100 Millionen Euro eine Übungsstadt aufgebaut, wo das Militär seine Abwehrtaktiken bei bürgerkriegsartigen Zuständen trainieren kann.
Die „Übungsstadt Schnöggersburg“, benannt nach der Wüstung Schnöggersburg, soll 2012 bis 2017 im Bereich der früheren gleichnamigen Ortschaft gebaut werden. Das rund sechs Quadratkilometer große Übungsareal, Kosten etwa 100 Millionen Euro, soll mit über 500 Gebäuden und Hochhäusern, Straßen, U-Bahn-Tunneln, Kanalisation und Industriegebiet eine stadttypische Bebauung sowie einen 22 Meter breiten Fluss und ein Waldgebiet enthalten.[2] In der Übungsstadt sollen schon ab 2015 Gefechtsverbände mit bis zu 1500 Soldaten trainieren. Das geplante Übungsgelände ist in dieser Größe deutschlandweit einmalig http://de.wikipedia.org/wiki/Gefechts%C3%BCbungszentrum_Heer
Im Februar dieses Jahres protestierten in London Menschen gegen die Anschaffung von Wasserwerfern - bis dahin kam die Londoner Polizei also trotz der Größe der Stadt ohne Wasserwerfer aus, doch plötzlich sollten welche angeschafft werden...
2011 besaß die österreichische Polizei zwei Wasserwerfer - diese gelten rechtlich als Dienstwaffen. Bis dato wurden sie angeblich erst zweimal eingesetzt. Es bleibt die Frage, ob bereits Verträge für den Ankauf weiterer Geräte getätigt wurden.
Die Firma "Rosenbauer", welche nebst Feuerwehrgerätschaften eben auch Wasserwerfer produziert, befeiert sich selbst angesichts steigender Aktien:
..In den vergangenen zehn Jahren hat Rosenbauer seinen Umsatz von 300 auf 740 Millionen Euro steigern können...
 Wir verharren in gespannter Haltung...was passiert mit uns? Worauf steuert Europa zu?

Autorin: Irene L.


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