Eigentlich wollte die Landesregierung im vergangenen Juni den Tiroler Landesumweltanwalt weisungsfrei stellen, so wie es auch in allen anderen Bundesländern üblich ist.
Die Umsetzung der Weisungsfreiheit der Landesumweltanwaltschaft war eine zentrale Forderung des grünen Wahlprogrammes im Landtagswahlkampf im Frühjahr 2013.
Nun sitzen die Grünen seit den Wahlen ja bekanntermassen in der Landesregierung, doch was hat sich seither getan? Wurde der Umweltanwalt nun endlich seinen Berufskollegen in den anderen Bundesländern gleichgestellt?
Nein. Bislang hat sich genau gar nichts getan...die Liftkaiser lachen sich einstweilen ins Fäustchen.
Die Umsetzung der Weisungsfreiheit für den Landesumweltanwalt wurde auf die lange Bank geschoben, wie ein Presseartikel der TT vor zwei Wochen berichtete.
Die Tiroler Natur und die Bevölkerung verdienen jedoch einen Umweltanwalt, der weisungsfrei und unbefangen agieren kann wie seine anderen Amtskollegen. Alles andere wäre zum schämen.
Toni Kuen, ein engagierter Naturfreund, startete zu diesem Anliegen schon mehrere Petitionen. In seiner aktuellsten Petition schreibt er:
Das fehlende Beschwerderecht gegen Bescheide der Landesregierung seitens des Landesumweltanwalts finde ich als eine demokratische Entgleisung. Der Umweltanwalt ist schlechter gestellt als andere Umweltanwaltschaften in Österreich. Gleichstellung ist Teil einer modernen Demokratie und Voraussetzung für Gerechtigkeit.Die Petition findet ihr hier: http://www.thepetitionsite.com/113/340/344/instruction-freedom-of-the-environmental-lawyer/
Die Weisungsfreiheit für die Umweltanwaltschaft in Tirol wäre dringend notwendig und sehr zu begrüßen. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sind ganz wichtige Instrumente fuer eine effektive Umweltanwaltschaft, für Demokratie und Rechtsstaat.
Im Interesse der Rechtsstaatlichkeit sollte die Berufungsinstanz des Landesumweltanwaltes gegen Bescheide der Landesregierung eine Selbstverständlichkeit sein. Eine Landesregierung die erste und letzte Instanz ist, widerspricht in einem modernen Rechtsstaat den Rechtsgrundsätzen.
Dem Landesumweltanwalt muss es möglich sein, gegen Naturschutz-Bescheide der Landesregierung ein Rechtsmittel beim Verfassungs-oder Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Außerdem kann man davon ausgehen, dass Bescheide sorgfältiger ausgestellt werden, wenn sie von der Umweltanwaltschaft überprüft werden.
Die negative Sonderstellung für Tirol muss endlich beendet werden.Nur ein sorgsamer Umgang sichert der nächsten Generation das unverzichtbare Kapital und Erbe: nämlich Natur und Lebensraum.
Bitte unterstützen Sie meine Petition.
Die Unterschriften möchte Toni in den nächsten Wochen gerne - mitsamt allen bereits in der Vergangenheit gesammelten Unterstützung - an die Landesregierung übergeben. Helft mit, dass der Landesumweltanwalt endlich nicht mehr seinen Amtkollegen gegenüber diskriminiert wird. Wir möchten einen weisungsfreien Landesumweltanwalt, der bei Umweltsünden auch Zähne zeigen kann und unbefangen agieren darf.
Autorin:
Irene L.