Mittwoch, 3. Oktober 2012

Meerschweinchentetris

Der morgige Welttierschutztag bringt mich auch heuer wieder etwas ins Grübeln.
Österreich hat eines der besten und fortschrittlichsten Tierschutzgesetze Europas (wenn nicht gar der Welt).
Bereits der erste Absatz des österreichischen Tierschutzgesetzes besagt:
§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Damit stellt das Gesetz klar, daß Tiere eine Art von Gefühlsleben (sich wohlbefinden) besitzen und somit über einen Status als reines Objekt bzw. als Ware erhaben sind. Auch der §285a des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches hält fest: Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen. 

Das Tierschutzgesetz ist nun schon einige Jahre alt und inzwischen müßte man es dringend noch einmal auf seine Praxisnähe überprüfen.
So ist es beispielsweise so, daß Zoohändler für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten Tiere in beengteren Verhältnissen einquartieren dürfen als z.B der Privathalter. Das betrifft Säugetiere und Vögel, interessanterweise jedoch nicht die Fische, denn diese müßten diesselben Haltungsbedingungen bekommen wie beim Privathalter und somit auch größere Aquarien als im Handel üblich sind.
Reptilien und Amphibien dürfen, sofern es sich nicht um Wildfänge handelt, bis zu einem halben Jahr in kleineren Terrarien untergebracht werden. Dabei ist es in der Praxis genau umgekehrt - für einen Zoohändler ist es meist einfacher Säugetieren, Reptilien, Amphibien und Vögeln den Platz zuzugestehen, den sie auch beim Privathalter haben müssen - dafür ist es fast unmöglich als Zoohändler Fische in Aquarien unterzubringen, die mit den Anforderungen an Private mithalten können.

Es ist beispielsweise so, daß das Tierschutzgesetz die Haltung von Koi-Karpfen in Aquarien untersagt, nun fragt sich aber jeder Zoohändler wie er denn nun diese Teichfische für den Verkauf präsentieren soll, wenn er sie nicht vorübergehend in Aquarien bzw. Wassertanks setzen darf.
Es ist vorgeschrieben, daß sich die Mindesthaltungsanforderungen für Fische nach ihrer zu erreichenden Endgröße richten, so wird z.B. für die Prachtschmerle eine Aquarienlänge von mindestens 150cm gefordert. Das ist auch gut so, denn die Tiere können nach mehreren Jahren etwa 25cm lang werden. In den Verkauf allerdings gelangen diese Tiere mit einer Größe von gerade mal 5cm...

Im Vergleich dazu gelten für die gewerbliche, kurzfristige Unterbringung von Meerschweinchen und Kaninchen Anforderungen, die selbst dem Zoohändler nur ein verständnisloses Kopfschütteln entlocken:
Auf einer Mindestgrundfläche von 0.5m² muß einem Meerschweinchen oder Kaninchen eine Fläche von 2mal Körperlänge x 1,5mal Körperlänge zustehen. --> jedes weitere Tier benötigt laut Vorgabe jedoch nur mehr eine Fläche von 0,5mal Körperlänge x 0,5mal Körperlänge.
Das bedeutet, der Händler muß einem 15cm langen Meerschwein eine Fläche von 30 x 22,5cm zugestehen, jedes weitere Meerschweinchen muß sich mit 7,5 x 7,5cm zufrieden geben...da müßte man die Tiere ja stapeln, sowas nennt man wohl Meerschweinchentetris.
Etwas skurril nicht war? Etwas mehr Praxisnähe wäre hier auf jeden Fall erforderlich.

Ebenso unsinnig gestaltet sich die Vorgabe für Vögel - Kleinpapageien dürften im Handel bereits in einem Käfig mit 0,2m² gehalten werden. Aber auch die Vorgabe für den Privathalter sind in dieser Hinsicht ein Tiefpunkt des Tierschutzgesetzes, denn so darf ein Wellensittich laut Tierhaltungsverordnung dauerhaft in einem Käfig von 80x40x60cm untergebracht werden - angesichts dessen, daß diese Tiere in großen Schwärmen täglich ungefähr 40 Kilometer weit fliegen, so muß man leider sagen, daß das österreichische Tierschutzgesetz hier offensichtlich versagt.

Für die Piratenparteien ist Tierschutz definitiv ein Thema, so beschäftigt sich bei den deutschen Piraten eine eigene Arbeitsgruppe Tierrecht mit Tierschutzoptimierungen. Auch in der Piratenpartei Österreichs wurden bereits Diskussionen und Anträge in Sachen Tierschutz ins Leben gerufen.
Mir persönlich liegt das Thema Tierschutz sehr am Herzen. Ich würde mir wünschen, daß das Tierschutzgesetz noch verbessert und vor allem praxisnäher wird.
Darüber hinaus wäre es wichtig, daß es auch wirklich exekutiert wird - es hilft nichts strenge Vorgaben für Tierhaltung, Tiertransporte usw. zu erstellen, aber dann nicht zu überprüfen, ob sie eingehalten werden.

Was sicherlich noch eingeführt werden sollte, das sind strengere Auflagen für die Haltung von ernsthaft giftigen Tieren und großen Reptilien. Es ist nicht einzusehen, daß Privathalter hierzulande keine Genehmigung dafür brauchen, wenn sie eine Riesenschlange erwerben, welche über 3 Meter Länge erreicht, denn ab dieser Größe ist so ein Tier absolut lebensgefährlich für größerere und vor allem kleinere Menschen.

Außerdem gefällt es mir nicht, daß viele Tierschutzvereine (die ja aus der öffentlichen Hand subventioniert werden) Zweiklassen-Tierschutz betreiben, was sich darin äußert, daß man zwar für jedes Haserl und Mauserl einen Platz im Tierheim findet, allerdings keine Exoten aufnimmt.
Reptilien und Amphibien sind jedoch zugegebenermassen geeignete Haustiere für Berufstätige und Tierhaarallergiker - wir werden uns also darauf einstellen müssen, daß diese Tiere künftig noch häufiger in Privathaushalten anzutreffen sind und durch ihre stärkere Verbreitung leider auch öfter in den Händen des Tierschutzes landen. Daher ist es nicht verständlich, daß z.B. das Tierheim Mentlberg nun dank öffentlicher Unterstützung ein neues Kleintierhaus baut, aber bis dato über keinerlei Möglichkeiten zur Unterbringung und Vermittlung von Exoten verfügt. Hier wäre es wünschenswert, daß der Tiroler Tierschutzverein aktiv wird und sich öffnet.

Autorin: Irene L.
Bildquelle: Zoidy, wikipedia

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