Sonntag, 1. Juli 2012

Gemeine Agrarferengis unter Beschuß

Der Weltraum. Unendlichen Weiten. Wir schreiben das Jahr 2012.
In einer kleinen, von einem listigen, lederhosentragenden Bergvolk bewohnten Galaxie macht sich Unmut breit.

Der Salzburger Rechtswissenschaftler Harald Stolzlechner präsentierte am 13. Juni in einer Pressekonferenz zusammen mit Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf sein Gutachten zur Rückübereignung des Gemeindegutes an die Gemeinden, nicht ohne einen gehörigen Aufschrei unter den Agrarferengis auszulösen.

In seiner Untersuchung kommt Stolzlechner auf Seite 114 zu folgendem Fazit:
"...Durch eine solche Rückübereignungsmaßnahme erhielte die Agrargemeinschaft eine rechtliche Stellung, die im Grundsätzlichen aus der Privatwirtschaft durchaus bekannt ist, nämlich diejenige einer Betriebsgesellschaft, die nicht Eigentümerin des von ihr genutzten Anlagegutes ist, sondern die – so wie dies nach der einfachgesetzlichen Lage bei Agrargemeinschaften am Gemeindegut ja immer schon sein hätte müssen – nur auf der Grundlage eines (land- und forstwirtschaftlichen) Nutzungsrechtes am Gut der Gemeinde wirtschaftet..."
Die Rückübereignung des Gemeindegutes würde außerdem die "Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes" darstellen.

Stolzlechner konstatiert weiters auf Seite 117 seines Gutachtens:
"...Es ist also kein die Enteignung der Gemeinden rechtfertigender öffentlicher Zweck erkennbar, vielmehr hat die Enteignung der Gemeinden zu dem in VfSlg 8981/1980 verpönten Zweck, nämlich zu einer „Beschaffung von Vermögenswerten“ auf Seiten der Agrargemeinschaft und ihrer Mitglieder geführt..."

In Zusammenhang mit den Agrargemeinschaften kommt es im übrigen zu einigen sehr skurrilen Befunden...als Stadtmensch bekommt man davon ja relativ wenig mit. Allerdings berichtet beispielsweise die Zeitschrift Echo in ihrer aktuellen Juli/August-Ausgabe darüber, daß die Gemeinde Lans die Lanser Alm langfristig von der Agrargemeinschaft gepachtet hat, was den Jounalisten Alois Schöpf im Mai 2012 auf die Frage bringt: Wie kann der Eigentümer eines Eigentumes sein Eigentum selbst pachten?
Das ist Ferengitaktik allerfeinster Sorte, das muß man den Agrargemeinen zugestehen...jemanden dazu zu bewegen für etwas Geld hinzublättern, das ihm ohnehin schon gehört. 

Man könnte nun meinen, den Piraten sei so etwas egal, weil die sind ja angeblich auch gegen das Urheberrecht und halten daher nicht viel von Eigentum. Nein, falsch gedacht, so kann man das nicht stehen lassen. Abgesehen davon, daß die Piraten sich allerorts für eine Reform des Urheberrechts, nicht für eine Abschaffung des Urheberrechts stark machen, so ist für uns das Thema Verteilungsgerechtigkeit ganz besonders wichtig - wir stehen ein gegen schädliche Monopole, für die Entwicklung gerechterer Geldsysteme, sowie für ein bedingungsloses Grundeinkommen, damit wir uns endlich raus aus dem Hamsterrad hin zu neuen Lebensperspektiven entfalten können. Deshalb finden wir es ziemlich fies, wie die Agrargemeinschaften in Tirol sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert haben. 
Gemeindegut zurück in Gemeindehand - Schluß mit dem Raubrittertum in Tirol!

Ahoi, liebe Mitpiraten!
Eure Irene


Bildquelle: Tyrol-Spielkarte, Ende 19.Jhd, NYPL

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